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Reiseabbruchversicherung der Kreditkartenanbieter

Oft ist eine Reiseabbruchversicherung bei Kreditkarten automatisch inbegriffen. Bei den Sparkassen enthält die Mastercard Gold eine Reiseabbruchversicherung. Generell kommt es auf das ausgebende Kreditinstitut an, ob eine Reiseabbruchversicherung bei Kreditkarten enthalten ist. Eine Reiseabbruch Versicherung bei Visa ist selten, TUI bietet diese Versicherung bei der TUI Card an.

Merkmale

  • Nicht jede Kreditkarte hat ein Versicherungspaket
  • BBei manchen Anbietern muss die Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden, damit Versicherungsschutz besteht
  • Einige Kreditkarten bieten nur bei ausgewählten Reiseveranstaltern Versicherungsschutz
  • Oft sieht der Vertrag eine Selbstbeteiligung vor

Testurteil

  • Stiftung Warentest hat Kreditkarten und enthaltene Leistungen getestet
  • Die Ergebnisse sehen Sie hier

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Kreditkarten mit Reiseabbruchversicherung sind praktisch. Sie erfüllen nicht für jeden Reisenden alle Anforderungen an eine Reiseabbruchversicherung. Unser seiteninterner Vergleichsrechner bietet Ihnen einen Überblick über alle Anbieter. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Viele Reisende unterschätzen das Risiko, welchem sie unterliegen, wenn sie ihre Urlaubsreise plötzlich aus einem schwerwiegenden Grund abbrechen müssen. Dies kann beispielsweise eine plötzliche, schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen sein, dessen Tod, ein Einbruch in den eigenen Räumlichkeiten oder eine unerwartete, betriebsbedingte Kündigung. Denn in solch einem Fall müssen sie sich nicht nur um die Rückreise kümmern, sondern ebenfalls die Kosten dafür entrichten. Weiterhin erhalten sie keinerlei Rückerstattungen vom Veranstalter für die verbleibenden Leistungen, die zwar entrichtet, aber nicht genutzt werden können. Dazu zählen beispielsweise die Hotelkosten oder vorab buchbare Ausflüge, wie Expeditionen. Die meisten Reiseveranstalter bieten eine Reiserücktrittsversicherung an, eine Reiseabbruchversicherung jedoch ist nicht in jedem Fall vorhanden. Ähnlich verhält es sich bei manchen Versicherungen, welche dies Absicherung völlig außer Acht zu scheinen lassen. Dies ist allerdings bei weitem nicht so, denn sehr häufig wird eine Kreditkarte mit Reiseabbruch Versicherung angeboten. Allerdings gibt es genaue Richtlinien für die Reiseabbruchversicherung der Kreditkarte, denn in einer herkömmlichen Karte werden diese Leistungen nicht angeboten werden.

Die Reiseabbruchversicherung der Kreditkarte ist nur für bestimmte Kreise zugänglich

Lediglich diejenigen, die sich für eine goldene Kreditkarte entscheiden, werden auch von einem umfangreichen Versicherungsangebot Gebrauch machen können. So bietet die Mastercard Gold eine Reiseabbruchversicherung an. Ebenso ist bei der Visa Gold die Reiseabbruchversicherung enthalten. Allerdings sind hierbei von Anbieter zu Anbieter ebenfalls Unterschiede zu verzeichnen, denn so sind die Versicherungsleistungen bei den Sparkassen beispielsweise nur bei einer Platinum Card vorhanden. Grundsätzlich kann jeder eine Kreditkarte mit Reiseabbruch Versicherung beantragen, allerdings spielt hier die Bonität eine Rolle. Besteht ein negativer Eintrag in der Schufa oder der Scorewert gestaltet sich als ungünstig, wird keine Kreditkarte erteilt. In solch einem Fall besteht nur die Alternative, bei einer Versicherung diese Absicherung abzuschließen.

Die Bedingungen der Reiseabbruch Versicherung der Visa und Master Card unterscheiden sich nicht

Ob nun mit der Mastercard Gold eine Reiseabbruchversicherung oder aber mit der Visa Gold die Reiseabbruchversicherung ausgewählt wird, ist grundsätzlich völlig unerheblich. Denn in beiden Kartentypen ist der Reiserücktritt, der auch den Reiseabbruch beinhaltet, versichert. Dies umfasst die Kostenübernahme der Rückreise, denn hierbei handelt es sich um eine zusätzliche, finanzielle Belastung, die noch zur seelischen Belastung hinzuzurechnen ist. Ebenfalls wird durch die Reiseabbruch Versicherung der Visa Gold oder Mastercard Gold der verbleibende Restbetrag des Hotels wegen Nichtnutzung übernommen. Darüber hinaus kann der Reisende bei beiden Karten die Kosten für gebuchte und ungenutzte Leistungen, wie beispielsweise eine Expedition, geltend machen. Ebenso wird ein Auslandskrankenschutz und noch vieles mehr angeboten.

Nicht nur der Karteninhaber ist bei der Reiseabbruch Versicherung der Visa oder Mastercard abgesichert

Nicht nur der Inhaber der Goldkarte wird von den Leistungen profitieren, ebenso sind die mitreisenden Familienangehörigen, sofern sie sich in der häuslichen Gemeinschaft befinden, abgesichert und dies weltweit. Voraussetzungen, damit die Leistungen in Anspruch genommen werden können, sind nicht vorhanden. Grundsätzlich lohnt es sich für den Einzelnen nur dann, wenn er bereits Inhaber einer Goldkarte ist und öfter auf Reisen geht, von der Reiseabbruchversicherung der Kreditkarte Gebrauch zu machen. Für alle anderen ist eine herkömmliche Absicherung durch eine Versicherung möglicherweise die bessere Alternative.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reiseabbruch-Versicherungen im Vergleich