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Die richtige Versicherung für Paare, Familien und Risikopersonen

Die Reiseabbruchversicherung wird von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten. Dieser Versicherungsschutz ist auch für Familien, Senioren oder Personen mit besonderem Risiko möglich. Vor allem für längere und kostspielige Reisen ist diese Versicherung zu empfehlen.

Versicherung tritt ein

  • wenn die Reise abgebrochen werden muss
  • nicht mehr alle gebuchten Leistungen beansprucht werden können

Reiseabbruchversicherung für Familien und Paare

  • wird als Jahres- oder Einzelversicherung angeboten
  • häufig gilt schon ein Paar als Familie, mitreisende Kinder werden eingeschlossen
  • Definition „Paar“: zusammen lebend in häuslicher Gemeinschaft, gemeinsamer Wohnsitz

Reiseabbruchversicherung für Senioren

  • Senioren gehören für die Versicherer zu den Risikopersonen
  • erhöhte Beiträge
  • unterschiedlicher Beginn des Seniorentarifs bei den Gesellschaften, 65 oder 70 Jahre

Reiseabbruchversicherung für Risikopersonen

  • Chronisch Kranke, Behinderte und Pflegebedürftige gehören dazu
  • Ebenfalls eingeschlossen sind hier Eltern und Pflegekräfte
  • höhere Beiträge müssen gezahlt werden

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die günstigsten Tarife für die Reiseabbruchversicherung findet man durch einen Vergleich im Internet. Mit unserem Vergleichsrechner können sich Reisende kostenfrei einen Überblick verschaffen. Der Vergleich wird mit nur einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet.

 


 

Der vorzeitige Abbruch einer bereits angetretenen Urlaubsreise verursachte hohe Kosten. Die unplanmäßige Rückreise an den Wohnort verursacht meist immense Mehrkosten. Hinzu kommen die bereits im Voraus gezahlten Reiseleistungen. Die Mehrzahl der Reisen und Reisearrangements wird bereits vorab vollständig bezahlt. Kommt es zu einem Reiseabbruch, sind die bereits vorab gezahlten Reiseleistungen zu den anfallenden Abbruchskosten zu zählen. Nicht nur auf Einzelreisende kommen hohe Kosten zu sondern vor allem auf gemeinsam reisende Familien und Paare. Hier kann bereits vorab eine Reiseabbruchversicherung für die Familie oder für Paare abgeschlossen werden. Abhängig von der anbietenden Versicherungsgesellschaft kann die Reiseabbruchversicherung für Senioren gegen einen erhöhten Beitrag abgeschlossen werden. Zahlreiche Versicherer bieten die Reiseabbruchversicherung für Paare, Familien und Senioren an. Mit dem auf dieser Seite integrierten Tarifrechner haben Sie die Möglichkeit, die aktuellen Konditionen der anbietenden Versicherer zu vergleichen. Wichtig bei einem Vergleich ist nicht nur der zu entrichtende Versicherungsbeitrag, sondern auch wie bei der Reiseabbruchversicherung die Risikopersonen definiert sind. Beachten Sie die Begriffsdefinition des Versicherers in Bezug auf die Risikopersonen und auf die Familie. 

Reiseabbruchversicherung für Familien und Paare

Die Mehrzahl der anbietenden Versicherungsgesellschaften bietet die Reiseabbruchversicherung für Paare und Familien als Jahresversicherung oder als Versicherung für die Einzelreise an. Meist wird durch den Versicherer bei der Beitragsberechnung nicht unterschieden, ob ein Paartarif oder ein Familientarif benötigt wird. In der Regel können zwei allein reisende Erwachsene den günstigen Familientarif abschließen, auch wenn keine Kinder vorhanden sind. Ausschlaggebend für die Versicherungspolice ist es hier, dass die zwei gemeinsam reisenden Erwachsenen in einer häuslichen Gemeinschaft leben und einen einheitlichen Wohnsitz nachweisen können. Beim Abschluss der Reiseabbruchversicherung für die Familie sollte die Definition genau beachtet werden. Abhängig von der versichernden Gesellschaft gelten maximal zwei Erwachsene und deren mitreisende Kinder als Familie. Die mitreisenden Kinder können bis zur Vollendung des 18. oder des 21. Lebensjahres mitversichert werden, wenn sie in einem Haushalt mit den Erziehungsberechtigen leben. Vereinzelte Versicherungspolicen behalten ihre Gültigkeit auch dann, wenn ein im Familientarif mitversichertes Kind alleine ins Ausland reist. Wichtig ist hier, dass beim Abschluss der Reiseabbruchversicherung für Familien alle zu versichernden Personen einschließlich der Kinder namentlich benannt werden. 

Reiseabbruchversicherung für Senioren

Die Reiseabbruchversicherung für Senioren wird als Jahresversicherung und als Einzelversicherung angeboten. Vor allem in diesem Bereich ist ein Tarifvergleich vor dem Abschluss der Reiseabbruchversicherung ratsam. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft beginnt der Seniorentarif der Reiseabbruchversicherung mit dem Erreichen des 65. oder 70. Lebensjahres. Vereinzelte Anbieter der Reiseabbruchversicherung schließen den Abschluss nach dem Erreichen des 70. Lebensjahres über die Versicherungsbedingungen vollständig aus. Wird eine Reiseabbruchversicherung für reisende Senioren angeboten, muss mit einem deutlich erhöhten Beitrag gerechnet werden. Senioren sind für die Versicherungsgesellschaft mit einem erhöhten Risiko für einen Reiseabbruch belegt. 

Reiseabbruchversicherung und Risikopersonen 

Die Definition der Risikopersonen ist in Bezug auf die Leistungspflicht der Reiseabbruchversicherung wichtig. Als versicherte Gründe zählen nicht nur direkte Ereignisse in Zusammenhang mit der versicherten Person sondern auch Ereignisse, die eine in den Versicherungsbedingungen definierte Risikoperson betreffen. Generell sind bei der Mehrzahl der Versicherungspolicen alle nahen Angehörigen des Versicherungsnehmers als Risikopersonen eingeschlossen. Insbesondere Eltern und Reisende mit pflegebedürftigen Angehörigen sollten hier beachten, dass auch die betreuenden Personen in der Reiseabbruchversicherung als Risikoperson definiert sind. Sollte die betreuende Person eines minderjährigen Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen erkranken oder verstreben, ist dies ein versicherter Grund und die Reiseabbruchversicherung kommt für die entstehenden Kosten auf. Bei dem versicherten Ereignis in Form des Todes ist der Personenkreis der definierten Risikopersonen meist erweitert. Dann sind nicht nur die nächsten Angehörigen als Risikoperson und Reiseabbruchgrund enthalten sondern auch Neffen, Nichten, Tanten und Onkel.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reiseabbruch-Versicherungen im Vergleich