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Reiseabbruchversicherung Würzburg

Schon seit über zwanzig Jahren ist die Würzburger zu den wichtigsten Gesellschaften im Versicherungsbereich anzusehen. Neben einer überdurchschnittlichen Kundennähe zeichnet sich das Unternehmen durch effiziente Strukturen aus. Die Würzburg Reiseabbruchversicherung wird als Kombination angeboten.

Grundlegendes

  • Travel Secure: Reiseabbruch und Reiserücktritt
  • Deckt finanziellen Schaden im Falle des Abbruchs aus triftigem Grund
  • Wichtige Gründe: Einbruch, Krankheit, unvorhergesehenes Familienereignis, etc.
  • Yachtcharter sowie Segeltörns sind ausgeschlossen
  • Höchstabschlussalter: 79 Jahre
  • Abschließbar spätestens 42 Tage nach der Reisebuchung bis 14 Tage vor Reiseantritt
  • Last Minute: direkter Abschluss nach der Reisebuchung

Leistungen

  • Erstattung der nicht beanspruchten Reiseleistungen
  • Mehrkostenübernahme der unplanmäßigen Rückreise
  • Erstattung bei Verspätungen auf der Rückreise wie zusätzlicher Hotelaufenthalt oder Verpflegungsaufwendungen
  • Maximale Versicherungssumme: 10.000 Euro

Testurteil

Die Reiseabbruchversicherung der Würzburger überzeugte bei der Stiftung Warentest Finanztest im Juni 2012 mit einem „Sehr gut (0,9)“. Den Link dazu gibt es hier: http://www.testberichte.de/p/wuerzburger-tests/travelsecure-ar-56-testbericht.html.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der interne Tarifrechner lässt sich zur Beitragsermittlung sowie Leistungseinsichtnahme nutzen. Weiterhin können mehrere Angebote der verschiedensten Versicherer in den Vergleich einbezogen werden. Er ist über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zugänglich.

 


 

Die Würzburger Versicherung gehört seit mehr als 20 Jahren zu den wichtigsten Unternehmen im Bereich der Versicherungen aller Art. Sie sind in der Lage, ihren Versicherten maßgeschneiderte Angebote unterbreiten zu können, die sich an die jeweiligen, individuellen Lebenssituationen richten. Wichtig ist dabei eine persönliche Nähe zum Kunden, damit eine perfekte Betreuung gewährleistet ist. Ebenso zeichnet sich das Unternehmen durch schlanke und effiziente Strukturen aus, um es auf dem hart umkämpften Markt der Versicherungen wettbewerbsfähig halten zu können. So gehört auch die Reiseabbruchsversicherung Würzburg, die den Namen Travel Secure trägt, zu den Versicherungen, die als Kombipaket angeboten werden. Die Würzburg Reiseabbruchversicherung mit Reiserücktritt konnte bei der Stiftung Warentest in der Ausgabe 01/2012 in der Zeitschrift Finanztest wieder einmal mehr mit einem sehr guten Ergebnis überzeugen. 

Die Reiseabbruchversicherung der Würzburg deckt einen finanziellen Schaden ab

Auch wenn dieses Risiko als weniger wahrscheinlich angesehen und somit unterschätzt wird, kann es dennoch vorkommen, dass ein bereits angetretener Urlaub aus dringenden Gründen abgebrochen werden muss. Hierzu gehören beispielsweise eine schwere Erkrankung oder der plötzliche Tod eines nahen Familienangehörigen. Ebenso kann ein Einbruch in das eigene Haus oder die eigene Wohnung Grund dafür sein, dass ein Reiseabbruch stattfinden muss. Die Würzburg Reiseabbruch Versicherung bietet hierbei schnelle finanzielle Hilfe und bewahrt den Reisenden vor einem Verlust. Dies bedeutet, dass die Reiseabbruch Versicherung Würzburg den Wert des verbleibenden Urlaubs erstattet. Dazu gehört unter anderem der restliche Hotelaufenthalt oder geplante und bezahlte Ausflüge mit der Gruppe oder ebenso Exkursionen. Dies sollte jedoch zusätzlich mit versichert werden. Ebenso erstattet die Reiseabbruchsversicherung Würzburg, wenn der Reisende selbst einen gesundheitlichen Schaden erleidet und aus dem Grund den begonnenen Urlaub abbrechen muss. 

Ebenso übernimmt die Reiseabbruch Versicherung Würzburg die Mehrkosten

Darüber hinaus ist es nicht damit getan, dass eine Erstattung des verbleibenden Restaufenthalts stattfindet. Denn durch die unplanmäßige Rückreise nach Hause entstehen ebenfalls Kosten, die möglicherweise nicht nur die reine Rückfahrt oder den Rückflug betreffen, sondern darüber hinaus sogar noch einen zusätzlichen Hotelaufenthalt aufgrund einer Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel oder anderer widriger Umstände nach sich ziehen. Auch hier werden die tatsächlich anfallenden Mehrkosten durch die Würzburg Reiseabbruchversicherung übernommen. 

Es sind Bedingungen der Reiseabbruchversicherung Würzburg zu beachten

Wenn bei der Würzburg die Reiseabbruch Versicherung Travel Secure abgeschlossen werden soll, sind einige Bedingungen unbedingt zu beachten. So gilt die Reiseabbruchversicherung Würzburg ausschließlich als Zusatzoption zu der Reiserücktrittsversicherung und kann nicht alleine abgeschlossen werden. Die maximale Versicherungssumme, die in Anspruch genommen werden kann, beträgt 10.000 Euro. Von den Leistungen in der Würzburg Reiseabbruchversicherung sind Yachtcharter oder Segeltörns. Ebenso ist es wichtig, dass Höchstalter von 79 Jahren für den Vertragsabschluss zu beachten. In dem Lebenszeitraum von 70 bis 79 Jahren wird ein Beitragszuschlag erhoben, da hier die Gefahr, dass eine plötzliche Erkrankung zum Reiseabbruch führt, als wesentlich häufiger angesehen wird. Der Versicherungsschutz der Reiseabbruchsversicherung Würzburg besteht für die gesamte Dauer der Reise. Abschließbar ist das Kombipaket Travel Secure bis spätestens 42 Tage nach der Reisebuchung bis 14 Tage direkt vor der Anreise. Liegen dazwischen weniger als 14 Tage, muss der Abschluss direkt nach der Reisebuchung beantragt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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