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Reiseabbruchversicherung Sparkasse

Zu den größten Finanzgruppen Deutschlands zählt die Sparkasse, die ebenfalls die verschiedensten Versicherungslösungen anbietet. Eine reine Reiseabbruchversicherung der Sparkasse ist jedoch nicht verfügbar.

Allgemeine Informationen

  • Reiseabbruch ist mit dem Reiserücktritt kombiniert
  • Finanzieller Schutz bei Reiseabbruch aus triftigem Grund
  • Wichtige Gründe sind unter anderem: plötzliche Familienereignisse, Einbruch, Kündigung
  • Versicherung wird auch über die MasterCard Gold der Sparkasse angeboten, sinnvoll jedoch nur für häufige Reisen
  • Abschluss 30 Tage vor der Abreise

Leistungen

  • Schutz umfasst den Reisenden sowie dessen Familienangehörige oder Lebensgefährten aus häuslicher Gemeinschaft
  • Unverheiratete Kinder bis 18 Jahre sowie unterhaltsberechtigte Kinder bis 25 Jahre sind im Versicherungsschutz integriert
  • Auch für Geschäftsreisen nutzbar
  • Erstattung von gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen
  • Zahlung zusätzlich entstandener Rückreisekosten
  • Selbstbehalt von 100 Euro

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der interne Tarifrechner steht für weitere Informationen der Sparkasse Reiseabbruchversicherung zur Verfügung. Ebenfalls können darüber weitere Angebote anderer Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen werden. Er ist über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichbar.

 


 

Die Sparkasse zählt zu den größten Finanzgruppen in Deutschland. Hierbei handelt es sich überwiegend um öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, freie Sparkassen wird der Verbraucher nur selten finden. Entstanden sind die Sparkassen bereits im 19. Jahrhundert und hatten sich seinerzeit darauf spezialisiert, überwiegend der ärmeren Bevölkerung ihre Dienste anzubieten. Im Laufe der Jahre jedoch konnten sie ihre Angebote enorm erweitern und bieten für alle Bevölkerungsschichten nicht nur ein großes Netz im Bereich des Geldwesens an, sondern befassen sich ebenfalls mit den unterschiedlichsten Versicherungsprodukten, wozu auch die Reiseabbruchversicherung der Sparkasse gehört. Jedoch gibt es keine reine Sparkasse Reiseabbruchsversicherung, sondern nur in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung.

Grundsätzliche Informationen zur Reiseabbruchsversicherung der Sparkasse

Eine Sparkasse Reiseabbruch Versicherung ist dazu gedacht, den finanziellen Schaden abzudecken, wenn eine Reise aus dringenden Gründen abgebrochen werden muss. Hierzu können beispielsweise eine schwere Krankheit oder der plötzliche Tod eines nahen Angehörigen gehören. Aber ebenso gilt auch ein schwerer Einbruch im eigenen Zuhause als Grund, um von der Sparkasse Reiseabbruchversicherung Gebrauch machen zu können. Zu den erstattungsfähigen Vermögensschäden gehört, dass die verbleibenden Kosten für die Hotelbuchung sowie die Rückreisekosten erstattet werden. Warum die Reiseabbruch Versicherung der Sparkasse nicht als Einzelversicherung angeboten wird, obliegt der allgemeinen Tatsache, dass ein Abbruch wesentlich unwahrscheinlicher sein dürfte als der allseits bekannte Reiserücktritt. Die Angebote der Sparkasse Reiseabbruchsversicherung inklusiver der Reiserücktrittsversicherung innerhalb der regionalen Sparkassen variieren. 

Die Reiseabbruchversicherung der Sparkasse wird in der Regel mit der Kreditkarte angeboten

Die Sparkasse Reiseabbruchversicherung ist in der Regel in der Kreditkarte angeboten. Jedoch gilt dies überwiegend für die Goldkarte. Diese bietet neben der Reiseabbruchsversicherung der Sparkasse noch zahlreiche weitere Leistungen, die sich im Urlaub bezahlt machen können. Jedoch kann diese Variante der Kreditkarte nur dann als sinnvoll bezeichnet werden, wenn häufig Reisen angetreten werden und dort vor Ort die Karte auch zum Einsatz kommen wird. Dann bietet sie zweifelsohne ein gutes, umfangreiches Paket, um den Reisenden vor allen Gefahren im Auslandsaufenthalt finanziell schützen zu können. 

Der Schutz bei der Sparkasse Reiseabbruch Versicherung über die MasterCard Gold

Der allgemeine Schutz für die Reiseabbruch Versicherung der Sparkasse umfasst den Karteninhaber sowie seine Familienangehörigen auf Urlaubsreisen jeglicher Art. Weiterhin ist der Lebensgefährte mitversichert, sofern er in der häuslichen Gemeinschaft lebt. Unverheiratete Kinder bis 18 Jahre sowie unterhaltsberechtigte Kinder bis 25 Jahre genießen ebenfalls den Versicherungsschutz. Aber ebenso sind alle Geschäftsreisen im Versicherungsschutz inbegriffen, denn auch hier kann es zu einem plötzlichen Fall kommen, der einen sofortigen Reiseabbruch nötig macht. Bei einem Abbruch der Reise durch wichtige Gründe wird durch die Sparkasse Reiseabbruchsversicherung ein Ersatz der Aufwendungen geleistet. Dieser umfasst die gebuchten, allerdings nicht mehr in Anspruch genommenen Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Hotelkosten oder mögliche, geplante Exkursionen. Darüber hinaus sind alle zusätzlich entstandenen Rückreisekosten inbegriffen. Allgemein wird bei diesem Gesamtversicherungspaket ein Selbstbehalt von 100 Euro fällig, welcher jedoch im Verhältnis zu den erstattungswürdigen Kosten eher als gering bezeichnet werden kann.

Für den Antrag der Sparkasse Reiseabbruchversicherung gelten Fristen

Auch ohne Karte kann ein Kombipaket der Reiserücktrittsversicherung mit integriertem Reiseabbruch abgeschlossen werden. Die Abschlussfrist von bis 30 Tagen vor dem geplanten Reiseantritt ist dabei einzuhalten.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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