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Reiseabbruchversicherung R+V

Zu den ältesten sowie größten Versicherungsunternehmen gehört sicherlich die R+V. Eine Reiseabbruchversicherung der R+V befindet sich jedoch nicht im Programm, auch nicht in Verband mit einer Reiserücktrittsversicherung.

Allgemeine Informationen zum Reiseabbruch

  • Bei Reiseabbruch aus triftigem Grund finanzieller Schutz
  • Triftige Gründe: Kündigung, Einbruch, unvorhergesehene Familienereignisse etc.
  • Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen werden erstattet
  • Kostenübernahme einer vorzeitigen Rückreise

R+V Reiseabbruchversicherung

  • Die Reiseabbruchversicherung der R+V ist über die Kreditkarte der R+V erhältlich
  • Ausschließich Master Card Gold sowie Visa Card Gold beinhalten ein umfangreiches Versicherungspaket
  • Reiseabbruch im Reiserücktritt inbegriffen
  • Verfügt über alle wichtigen Leistungen
  • Goldkarten möglicherweise der Grund für das Fehlen einer herkömmlichen Absicherung für alle Versicherten

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Für genauere Informationen steht der interne Tarifrechner zur Verfügung. Wer keine Goldkarte besitzt und auch keine anschaffen möchte, kann den Rechner ebenfalls für weitere Angebote bezüglich der Reiseabbruchversicherung nutzen, die von anderen Versicherungsgesellschaften zur Verfügung stehen. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ lässt sich der Tarifrechner ganz bequem erreichen.

 


 

Zu den größten Versicherungsgesellschaften in Deutschland gehört die R+V Versicherung. Ihre Anfänge nahm das Unternehmen bereits um 1850, als Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch Selbsthilfevereine gründeten. Die Rheinische Vieh-Versicherungs-Gesellschaft sowie eine Pensionskasse der Beamten folgte. Erst im Jahr 1922 wurden die ersten Zweige der Raiffeisen Versicherung gegründet. Im Jahr 1958 wurde ein Rahmenvertrag mit den heutigen Volksbanken gegründet, die auf die gewerblichen Zentralkassen von Schulze-Delitzsch zurückgehen. In den 80er Jahren erfolgten Unternehmensgründungen unter der Bezeichnung R+V, die fortan die Zusammengehörigkeit signalisierten. Auch im europäischen Ausland folgten Unternehmensgründungen oder Beteiligungen. Heute verfügt die R+V über ein umfangreiches Versicherungsangebot, welches sich an Privatpersonen sowie Unternehmer gleichermaßen richtet. Allerdings wird eine Reiseabbruchversicherung der R+V nicht angeboten, auch nicht im Verbund mit einer Reiserücktrittsversicherung. Für den Urlaub im Ausland ist lediglich eine Auslandskrankenversicherung erhältlich. Allerdings muss nicht völlig auf eine R+V Reiseabbruchversicherung verzichtet werden, denn es bietet sich eine weitere Möglichkeit, von dem Schutz Gebrauch machen zu können.

Warum eine Reiseabbruchsversicherung der R+V so wichtig ist

Sehr häufig unterschätzen die Reisenden die Relevanz einer Reiseabbruchversicherung, aber ebenso wird von vielen Versicherungsgesellschaften oder Reiseveranstaltern nur eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Dabei geht es beim Reiseabbruch darum, eine finanzielle Hilfe zu bekommen, wenn der Urlaub aus triftigen Gründen abgebrochen werden muss. Dieser bezieht sich nicht nur auf die Organisation sowie die Kostenübernahme für die Rückreise, sondern ebenfalls auch auf die verbleibenden und gebuchten Leistungen am Urlaubsort, die im Falle des Abbruchs nicht mehr genutzt werden können. Dazu zählt unter anderem die Hotelunterbringung. Zu den Gründen, die einen Reiseabbruch zulassen, sind ein Einbruch oder eine schwere Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen zu zählen – also alle Gründe, die es erfordern, dringend nach Hause kommen zu müssen. Soll von der R+V Reiseabbruchsversicherung profitiert werden, besteht die Möglichkeit, eine Kreditkarte über die R+V Bank abzuschließen, welche eine R+V Reiseabbruch Versicherung einschließt.

Von der Reiseabbruch Versicherung der R+V mittels der Kreditkarte profitieren

Inhaber der Kreditkarten Master Card Gold und Visa Card Gold können von zahlreichen Vorteilen profitieren, welche diese Karten mit sich bringen. Nicht nur, dass sich damit die nächste Reise buchen und bezahlen lässt und dabei noch Sparmöglichkeiten vorhanden sind, ebenso gehört ein umfangreiches Versicherungspaket zu den Leistungen. Es wird neben einer Auslandsreise-Krankenversicherung und einer Auslandsschutzbrief-Versicherung auch der Reiserücktritt angeboten. Hierin inbegriffen ist die Reiseabbruchversicherung der R+V, die gute Leistungen erbringt. So zählt zu den Gründen für die R+V Reiseabbruch Versicherung, die einen Abbruch verlangen, neben dem schweren Einbruch oder die Krankheit beziehungsweise der Tod eines nahen Angehörigen auch eine plötzliche, betriebsbedingte Arbeitslosigkeit des Reisenden. In solch einem Fall werden die Kosten einer Rückreise durch die Reiseabbruchsversicherung der R+V übernommen. Ebenfalls gehört zu den Leistungen der R+V Reiseabbruchsversicherung die Übernahme bereits bezahlter, jedoch nicht in Anspruch genommener Leistungen am Urlaubsort. Möglicherweise sind gerade die Goldkarten als einer der wichtigsten Gründe anzusehen, dass keine gesonderte R+V Reiseabbruchversicherung angeboten wird. Denn natürlich möchte das Unternehmen so viel Karten wie möglich an ihre Kunden weitergeben, in denen neben umfangreichen Bezahlmöglichkeiten ebenso Versicherungsleistungen wie der Reiserücktritt mit integrierter Reiseabbruch Versicherung der R+V enthalten sind.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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