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Reiseabbruchversicherung ERV Europäische

Die Reiseabbruch Versicherung ERV gewährleistet finanziellen Schutz bei einem Reiseabbruch.

Versicherungsleistungen

  • Ersatz zusätzlicher Rückreisekosten
  • Ersatz des anteiligen Reisepreises nicht genutzter Reiseleistungen 
  • Ersatz von Nachreisekosten zum Wiederanschluss an eine Reisegruppe
  • Ersatz von erhöhten Rückreisekosten bis 1.500 €, falls sich öffentliche Verkehrsmittel um mind. zwei Stunden verspäten
  • Ersatz zusätzlicher Unterkunftskosten aufgrund Reiseunfähigkeit bis zu 1.500 € bei stationärer und bis zu 750 € bei ambulanter Behandlung

Leistungsgründe

  • Tod
  • schwere unfallbedingte Verletzung oder unvorhersehbare schwere Krankheit; bei Unzumutbarkeit der Reisefortsetzung ist eine Erkrankung oder Verletzung schwer
  • Lockerung eines Gelenkimplantats
  • Prothesenbruch
  • Schwangerschaft
  • wesentlicher Eigentumsschaden durch Elementarereignis, Wasserrohrbruch, Feuer oder Straftaten eines Dritten

Besonderheiten

  • Versicherungssumme: bis 5.000 € bei Einzelpersonen und 10.000 bei Familien/Paaren
  • einjährige Vertragslaufzeit
  • Es gilt weltweiter Versicherungsschutz für alle Reisen bis zu einer Dauer von jeweils 45 Tagen. 
  • Die Versicherung kann nur zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.
  • Wahlweise kann ein zwanzigprozentiger Selbstbehalt (mind. 25 €) gewählt werden. 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Testergebnis

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Die verfügbaren Reiseabbruchsversicherungen sind unterschiedlich ausgestaltet und können teilweise nur zusammen mit einer Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Um eine dem eigenen Bedarf entsprechende und günstige Reiseabbruchsversicherung zu finden, sollte ein Versicherungsvergleich mit einem Tarifrechner vorgenommen werden. Unseren Tarifrechner erreichen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Wie schnell ist es passiert: Ein Unfall oder eine Krankheit, zu Hause kam es zu einem Einbruchdiebstahl oder einem Elementarschaden. Und das, während man sich im Urlaub doch eigentlich erholen wollte. In derartigen Fällen muss man oft die Rückreise antreten oder aber bei Reiseunfähigkeit durch Krankheit den Urlaub verlängern – die Kosten hierfür sind dabei vom Urlauber selbst zu tragen. Mit der Reiseabbruch Versicherung der ERV werden diese Kosten übernommen. So können sich Urlauber im Urlaub auch tatsächlich entspannen und müssen sich nicht mit den Kosten und finanziellen Sorgen, die durch einen Reiseabbruch oder eine Reiseverlängerung entstehen können, belasten.

Reiseabbruchsversicherungen der ERV – Wann leistet sie?

Die Leistungen der Europäischen Reiseabbruchversicherung umfassen neben der Kostenübernahme für einen ungeplanten Abbruch der Reise auch die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen, für verspätete Rückreise sowie einen ungeplanten längeren Aufenthalt. Auch bei Unterbrechung einer Rundreise werden die Kosten hierfür übernommen. Die Reiseabbruchversicherung der Europäischen Reiseversicherung übernimmt die Kosten bei Reiseabbruch bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. In der Regel werden bei Reiseabbruch der anteilige Reisepreis sowie die ungenutzten Reiseleistungen erstattet.

In welchen Fällen leistet die Reiseabbruch Versicherung der Europäischen Reiseversicherung?

Die Reiseabbruchsversicherung der ERV zahlt Leistungen, wenn es während der Reise zu einer unerwarteten schweren Erkrankung kommt. Als unerwartet gilt eine Erkrankung laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseabbruchversicherung, wenn sie nach Reiseantritt erstmalig auftritt. Bestand eine Krankheit bereits vor Antritt der Urlaubsreise, gilt eine Verschlechterung des Gesundheitszustands dann als unerwartet, wenn die letzte Behandlung der Krankheit länger als 6 Monate zurückliegt. Außerdem werden die Kosten für einen Reiseabbruch von der Reiseabbruchversicherung der Europäischen Reiseversicherung im Todesfall, bei Schwangerschaft, bei schwerer Unfallverletzung, bei Prothesenbruch oder Lockerung von implantierten Gelenken sowie bei Schäden am Eigentum (z. B. durch Elementarereignisse, Feuer, Einbruchdiebstahl) übernommen. Im letzteren Fall muss der Schaden erheblich und die Anwesenheit von versicherter Person oder einer Risikoperson zwecks Feststellung des Schadens erforderlich sein. Entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Reiseabbruch Versicherung der ERV gelten Angehörige der versicherten Person, Betreuungspersonen sowie Mitreisende und deren Angehörige und Betreuungspersonen (nur, wenn nicht mehr als 4 Personen und ggf. 2 minderjährige Kinder an der Reisebuchung beteiligt waren). Generell gelten mitreisende Angehörige immer als Risikopersonen.

Reiseabbruch Versicherung der Europäischen Reiseversicherung zahlt auch bei verspäteter Rückreise

Wird im Versicherungsvertrag das Anschlussverkehrsmittel mitversichert, dann zahlt die Reiseabbruchversicherung der ERV die Kosten für eine verspätete Rückreise bis zu einem Betrag von 1.500 EUR pro Versicherungsfall. Voraussetzung hierfür ist, dass das Anschlussverkehrsmittel aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von mindestens 2 Stunden nicht erreicht wurde und die Rückreise deshalb verspätet fortgesetzt werden muss. Kann der Versicherte die Kosten für notwendige Verpflegung und Unterkunft nachweisen, werden je Versicherungsfall bis zu 150 EUR erstattet. Kommt es während des Urlaubs zur Reiseunfähigkeit aufgrund einer unerwarteten Krankheit und die versicherte Person oder eine Risikoperson können die Reise nicht planmäßig beenden, übernimmt die Europäische Reiseabbruchversicherung die nachgewiesenen Kosten für eine Unterkunft bis zu einem Betrag von 1.500 EUR bei stationärer und 750 EUR bei ambulanter Behandlung. Dabei werden allerdings lediglich die Unterkunftskosten, aber nicht die Kosten für stationären Aufenthalt übernommen.

Kostenübernahme bei Reiseunterbrechung einer Rundreise

Kommt es zu einer Unterbrechung einer Rundreise, übernimmt die Reiseabbruch Versicherung der ERV Nachreisekosten zum Wiederanschluss an die Reisegruppe für die versicherte Person und mitreisende Risikopersonen bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Die Kostenerstattung der Nachreisekosten erfolgt dabei bis zum maximalen Wert der nicht genutzten Reiseleistungen.

Ausschlüsse bei der ERV

In der Reiseabbruchversicherung der ERV sind keine Erkrankungen abgesichert, die psychische Reaktionen auf innere Unruhen, Kriegsereignisse, Terrorakte, ein Flugzeugunglück oder auch Angst vor Kriegsereignissen darstellen. Ebenfalls werden Suchterkrankungen, Abschussprämien bei Jagdreisen, Gebühren zur Visumserteilung oder medizinische Maßnahmen an körperfremden Organen und Hilfsmitteln nicht in den Versicherungsschutz aufgenommen.

Verschiedene Tarife wählbar

Die Reiseabbruchsversicherung der ERV wird in unterschiedlichen Tarifen angeboten. So kann der Versicherte sich auch für einen Tarif mit Selbstbeteiligung entscheiden. Die Selbstbeteiligung liegt bei 20 Prozent des zu erstattenden Schadens, mindestens jedoch bei 25 EUR pro Person. Unabhängig vom gewählten Tarif besteht weltweiter Versicherungsschutz. Der Versicherungsvertrag kann entweder nur für die Dauer der Reise oder als Jahresvertrag abgeschlossen werden. Wird ein Jahresvertrag nicht mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsablauf gekündigt, wird er automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reiseabbruch-Versicherungen im Vergleich