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Reiseabbruchversicherung Debeka

Die Reiseabbruchversicherung Debeka schützt bei Reiseabbruch vor finanziellen Schäden.

Versicherungsleistungen

  • Erstattung der Reisekosten
  • Ersatz ungenutzter Reiseleistungen
  • Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten
  • Kosten bei aufgrund schwerer Verletzung oder Krankheit erforderlicher Aufenthaltsverlängerung bis zu 750 € bei ambulanter und bis zu 1.500 € bei stationärer Behandlung
  • Übernahme von Nachreisekosten zum Wiederanschluss an eine Reisegruppe 

Leistungsgründe

  • Tod
  • schwere Unfallverletzung oder schwere Erkrankung; Krankheit oder Unfall gelten als schwer, wenn eine Reisefortsetzung nicht möglich oder nicht zumutbar ist
  • Bruch von Prothesen oder gelockertee Gelenkimplantate
  • durch Brand, Elementarereignisse oder die Straftat eines Dritten ausgelöster Eigentumsschaden ab 2.500 €
  • Elementarereignisse

Besonderheiten

  • Versicherungsdauer: mindestens ein Jahr
  • Versicherungsbeginn: am nächsten Monatsersten
  • Versicherungsschutz für bis zu 42 Tagen dauernde Einzelreisen
  • Nicht erstattet werden Heilkosten, Rücktransport- oder Überführungskosten
  • Bei unerwarteter schwerer Erkrankung beträgt der Selbstbehalt 20 %, jedoch mindestens 25 €; der Selbstbehalt entfällt bei erforderlicher stationärer Behandlung. 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Reiseabbruchversicherungen unterscheiden sich nicht nur bei den Prämien, sondern auch in der Laufzeit und im Versicherungsumfang. Ein Tarifrechner ermöglicht Ihnen einen neutralen Vergleich der verschiedenen Angebote. Der auf dieser Seite befindliche blaue Button „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie zu unserem Tarifrechner.

 


 

Die Debeka ist eine unabhängig tätige Versicherungsgesellschaft, deren Schwerpunkt auf dem Bereich Bausparen und Lebensversicherung liegt. Die Gesellschaft verfügt über mehrere Tochterunternehmen. Hierunter fällt auch die Debeka Allgemeine Versicherung für Privatkunden. Die zugeordnete Tochtergesellschaft bietet umfassende Versicherungslösungen für Beruf und Freizeit an. Der Bereich der Reiseversicherungen wird von der Debeka ebenfalls abgedeckt. Die Versicherungsgesellschaft bietet eine umfassende Reiseversicherung an, die auch eine Reiseabbruchsversicherung enthält. Einzelne Bausteine der Reiseschutzversicherung werden von der Debeka nicht angeboten. Unter http://www.debeka.de/produkte/versichern/reiseversicherung/index.html kann der Beitrag zur Reiseversicherung berechnet werden und eine unverbindliche Beratungsanfrage gestellt werden. 

Tarifoptionen der Debeka Reiseabbruchversicherung

Bei der Versicherungsgesellschaft Debeka ist die Reiseabbruchsversicherung nicht als einzelner Versicherungsbaustein erhältlich. Der Versicherer bietet ein umfassendes Reiseversicherungspaket an. In dem verfügbaren Reiseversicherungspaket sind die Reiserücktrittskostenversicherung und die Reiseabbruchsversicherung der Debeka automatisch enthalten. Versicherungsnehmer, die bereits über Reisegepäckversicherung und eine Reiserücktrittskostenversicherung verfügen, sind mit der Debeka Reiseabbruchversicherung weniger gut beraten. Darüber hinaus kann der Reiseabbruch mit der Versicherung der Debeka nicht für einzelne Urlaubs- oder Geschäftsreisen abgedeckt werden. Der Versicherer bietet die Reiseversicherung nur mit einer einjährigen Versicherungslaufzeit an. Die Debeka legt in den Versicherungsbedingungen eine automatische Verlängerung fest. Wird die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt, verlängert die Debeka die Reiseabbruch Versicherung um ein weiteres Versicherungsjahr. Die Versicherungspolice enthält zwar die Reiseabbruchsversicherung der Debeka, aber keine Reisekrankenversicherung. Der Abschluss der Reiseversicherungspolice kann für Einzelpersonen und für Familien erfolgen. Bei der Wahl des Familientarifes sind dennoch Reisen durch einen einzelnen Versicherungsnehmer versichert. Dann gilt die Versicherungssumme des Familientarifes für die allein reisende Person in voller Höhe. 

Besonderheiten der Debeka Reiseabbruchsversicherung

Da die Reiseabbruchversicherung der Debeka nur als Jahresversicherung verfügbar ist, sind alle Urlaubsreisen innerhalb des Versicherungsjahres ausreichend abgedeckt. In der Reiseabbruchversicherung der Debeka sind neben Urlaubsreisen auch alle Tagesausflüge des Versicherungsnehmers und dessen Familienangehörigen. Die Voraussetzung ist hier, dass sich das Ziel des Tagesausfluges mindestens 50 Kilometer vom ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt befindet. Die Reiseabbruch Versicherung der Debeka ist auch für alle Reisen gültig, die bereits vor Beantragung der Versicherungspolice gebucht wurden. Ausschlaggebend ist das Buchungsdatum nur für die im Reiseversicherungsschutz enthaltene Rücktrittskostenversicherung. Bei einem Reiseabbruch ist die Versicherung der Debeka in vollem Umfang zur Leistung verpflichtet, auch wenn die Buchung bereits vor Versicherungsabschluss erfolgt ist. Versicherungsnehmer der Debeka sind beim Reiseabbruch durch die Versicherung gegen die anfallenden Mehrkosten geschützt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine vorzeitige Rückreise und anteilige Kosten für nicht genutzte Leistungen am Zielort des Versicherungsnehmers. Die Versicherungspolice ist ausschließlich für private Reisen abschließbar. Geschäftsreisen können mit der Debeka Reiseabbruchversicherung nicht abgedeckt werden. Bei kombinierten Reisen besteht der Versicherungsschutz nur für den privaten Aufenthalt, nicht aber für die Tage an denen die Reise dem Geschäftszweck dient. Alle Schiffsreisen und Kreuzfahrten sind in der von der Debeka angebotenen Reiseabbruchsversicherung im Grundtarif enthalten. Im Gegensatz zu anderen Versicherern erhebt die Debeka keinen Zusatzbeitrag für Schiffreisen und Kreuzfahrten.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reiseabbruch-Versicherungen im Vergleich