Die Allianz Reiseabbruchversicherung wird im Rahmen der Allianz Global Assistance angeboten. Die Versicherungsprodukte der Allianz Global Assistance werden unter der Markenbezeichnung ELVIA vertrieben. Unter dieser Bezeichnung bietet die deutsche Versicherungsgesellschaft mit Hauptsitz in München ein breitgefächertes Sortiment an Reiseversicherungen an. Abgeschlossen werden kann entweder ein umfangreiches Reiseschutzpaket oder aber eine einzelne Police für die benötigte Reiseversicherung. Unter anderem ist hier auch für den Reiseabbruch eine Versicherung der Allianz verfügbar. Diese Reiseabbruchsversicherung der Allianz Global Assistance kann gesondert oder in Verbindung mit einer Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden. Alle Informationen zur Reiseabbruchversicherung der Allianz sind unter https://www.elviab2b.de/reiseversicherung/leistung-abbruch.html abrufbar. Das zur Verfügung gestellte Antragsformular stellt noch keinen Versicherungsabschluss dar. Nachdem das vollständig ausgefüllte Antragsformular übermittelt wurde, erhält der Reisende die notwendigen Versicherungsunterlagen, die Versicherungsbedingungen und die zu unterzeichnende Ausfertigung.
Leistungen der Reiseabbruchversicherung und Reise-Assistance
Die Reiseabbruchsversicherung der Allianz beinhaltet zum einen die Kostenerstattung bei einem Reiseabbruch und zum anderen die weltweite Reise-Assistance. Die Reise-Assistance unterstützt den Versicherungsnehmer und dessen Angehörigen während der Laufzeit der Versicherungspolice in Notfällen jeglicher Art. Während der gesamten Dauer der Auslandsreise stehen die Mitarbeiter der Allianz Assistance als Ansprechpartner rund um die Uhr zur Verfügung und übernehmen organisatorische Aufgaben im Namen des Versicherungsnehmers. Die Unterstützung der Reise-Assistance in einem medizinischen Notfall und bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport besteht auch dann, wenn keine Reisekranken- oder Reiseschutzversicherung über die Allianz abgeschlossen wurde. Eine Kostenübernahme ist bei einem medizinisch notwendigen Rück- oder Krankentransport nicht in den Leistungen enthalten, es erfolgt nur die organisatorische Abwicklung. Versicherungsnehmer sind bei der Allianz bei einem Reiseabbruch durch die Versicherung umfassend geschützt. Die Allianz Reiseabbruchversicherung erstattet entstehende Rückreisekosten bei einem Abbruch der versicherten Reise. Die Höhe der Erstattung hängt von dem ursprünglichen Reisewert ab. Zusätzlich kommt bei einem Reiseabbruch die Versicherung der Allianz für nicht genutzte Reiseleistungen auf. Die Versicherung übernimmt hier die anteiligen Kosten, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss oder eine Unterbrechung aus einem versicherten Grund erfolgt. Die versicherten Ereignisse der Allianz Reiseabbruchversicherung sind analog zu den versicherten Ereignissen der ebenfalls angebotenen Reiserücktrittsversicherung festgelegt.
Konditionen der Reiseabbruchversicherung
Die Beantragung und der Abschluss der Allianz Reiseabbruch Versicherung sind bis zum endgültigen Abreisedatum möglich. Ausschlaggebend für den fristgerechten Abschluss und für die festgelegte Versicherungslaufzeit der Reiseabbruchversicherung ist der anhand der Buchungsbestätigung ersichtliche Reisezeitraum. Der Versicherungsschutz der Allianz Reiseabbruchsversicherung erstreckt sich auf alle Personen, die bei Beantragung der Versicherungspolice namentlich genannt werden. Die Beitragsberechnung zur Reiseabbruchversicherung erfolgt anhand der persönlichen Angaben durch den Antragssteller. Die Höhe des Beitrages hängt hier von der Höhe des Reisepreises und der Dauer der versicherten Reise ab. Mit der Reiseabbruchversicherung der Allianz können Reisen bis zu einem Höchstwert von 10.000 Euro versichert werden. Für höherwertige Reisen kann auf Anfrage eine Versicherungspolice abgeschlossen werden. Der Mindestbeitrag zur Abbruchversicherung liegt bei 15 Euro, wenn dieser Betrag nicht durch die festgelegte Pauschale von 1,5 % des Reisepreises oder Mietpreises erreicht wird. Der Schutz durch die von der Allianz angebotene Reiseabbruchversicherung besteht weltweit, ohne dass Reise- und Urlaubsländer ausgeschlossen werden. Die Police kann mit der Kreuzfahrtdeckung abgeschlossen werden, so dass der Versicherungsschutz auch für Schiffsreisen und kombinierte Reisen besteht.