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Reiseabbruchversicherung ADAC

Eine einzelne ADAC Reiseabbruchversicherung ist nicht erhältlich, sondern wird im Verbund mit einer Reiserücktrittversicherung angeboten.

Grundlegende Informationen

  • Schützt vor finanziellem Verlust bei einem Reiseabbruch aus triftigem Grund
  • Triftige Gründe sind beispielsweise unvorhergesehene Familienereignisse oder Kündigung des eigenen Arbeitsplatzes
  • Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • Übernahme der Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise

Leistungen der Reiseabbruchversicherung des ADAC

  • Bietet die Tarife Exklusiv und Premium an
  • Reisepreiserstattung
  • Erstattung der Umbuchungskosten
  • Kostenübernahme für eine zusätzliche Fahrt sowie Unterkunft, falls An- und Abreise mitgebucht ist
  • Organisation sowie Buchung der Rückreise inklusive notwendiger Unterkunft
  • Erstattung der nachgewiesenen Zusatzkosten bei verspäteter Rückreise, jedoch maximal für 3 Tage pro Versicherungsfall
  • Bei Verspätung von mindestens 2 Stunden Erstattung der nachgewiesenen Kosten bis 2.000 Euro
  • Verpflegungserstattung für maximal 3 Tage
  • Unterbrechungsversicherung im Reiseabbruch inbegriffen

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der interne Tarifrechner, der sich nach dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ öffnet, kann für die individuelle Kostenermittlung sowie einen direkten Vergleich mit weiteren Anbietern genutzt werden.

 


 

Der ADAC ist der größte Automobilclub Europas und der zweitgrößte der Welt. Der Verein bietet seine Mitgliedern einen guten Rundumschutz, wenn es um alles um das Auto geht und ist besonders in den Bereichen Straßenverkehr, Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung sowie Verbraucherschutz aktiv. Bei Pannen können ebenfalls Nichtmitglieder auf eine schnelle Hilfe hoffen. Seit geraumer Zeit werden Versicherungspakete angeboten, wie die Reiseabbruchversicherung des ADAC mit Reiserücktritt, die sehr gute Leistungen zu attraktiv niedrigen Tarifen bieten. Eine einzelne ADAC Reiseabbruch Versicherung wird nicht angeboten.

Warum eine ADAC Reiseabbruchversicherung nötig ist

Die schönste Zeit des Jahres ist angebrochen, die Reise angetreten und aufgrund von einer Krankheit oder einem unvorhergesehenen Familienereignis wie Krankheit oder Tod eines nahen Familienangehörigen muss vorzeitig die Rückreise angetreten werden. Die ADAC Reiseabbruch Versicherung schützt hierbei vor dem finanziellen Verlust. Wenn der Urlaub aus einem versicherten Grund abgebrochen werden muss, dann wird bei der Reiseabbruchsversicherung der ADAC unter anderem der Wert des Resturlaubs erstattet. Allerdings muss auf die Tarife geachtet werden, denn es besteht die Auswahl zwischen drei Varianten. Hierzu zählen Basis, Exklusiv und Premium. Im Tarif Basis ist die ADAC Reiseabbruchversicherung nicht enthalten.

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung vom ADAC

Für die Tarife Exklusiv und Premium, die sich lediglich in der Versicherung des Reisegepäcks in einem gesonderten Tarif unterscheiden, bietet bei der Reiseabbruch Versicherung der ADAC gleichermaßen sehr gute Konditionen an. Darin enthalten sind außer der anteiligen Reisepreiserstattung auch Umbuchungskosten sowie die Kosten für eine zusätzliche Fahrt und Unterkunft, wenn die An- und Abreise mitgebucht wurde. Darüber hinaus kann die Hilfe bei der Organisation und Buchung der Rückreise mit einer möglichen Unterkunft in Anspruch genommen werden. Sollte nur eine verspätete Rückreise möglich sein, dann bietet bei der Reiseabbruchsversicherung der ADAC zusätzlich die Erstattung der nachgewiesenen Kosten für eine zusätzliche Unterkunft sowie Verpflegung an. Hierzu bestehen Höchstgrenzen, die je nach Einzel- oder Familienvertrag auf maximal drei Tage pro Versicherungsfall begrenzt sind. Sehr häufig ist es so, dass gerade dann, wenn es schnell gehen muss, die öffentlichen Verkehrsmittel bei der Rückreise Verspätung haben. Vielfach sind dann die Anschlussmöglichkeiten auch nicht mehr gegeben und es muss unter Umständen noch ein Zwischenstopp eingelegt werden. Auch hier bietet bei der Reiseabbruch Versicherung der ADAC eine finanzielle Hilfe an. Wenn die Verspätung mindestens zwei Stunden beträgt, werden die nachgewiesenen Kosten für die Fahrt und eine notwendige Unterkunft bis 2.000 Euro pro Versicherungsfall übernommen. Ebenso wird für die Verpflegungserstattung gesorgt. Auch hier besteht wieder die Grenze von maximal drei Tagen. Selbstverständlich hilft der Automobilclub auch hier bei der Organisation sowie Buchung der Rückreise und einer möglich notwendig werdenden Unterkunft. Stellt sich dann heraus, dass die gebuchte Reise noch fortgeführt werden kann, ist in der ADAC Reiseabbruchversicherung die Unterbrechung mitversichert. Diese beinhalten die Nachreisekosten an die Reisegruppe oder an den eigentlichen, gebuchten Reiseablauf in der maximalen Höhe des Restpreises. Die Rückreisekosten sind dabei ausgeschlossen.

Die Reiseabbruchversicherung vom ADAC ist online abschließbar

Die Reiserücktrittsversicherung mit integriertem Reiseabbruch lässt sich individuell über die Website berechnen und ebenso bequem abschließen. So kann selbst noch kurzfristig von dem Gesamtpaket des ADAC Gebrauch gemacht werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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